Der Vorentwurf des Bundesrates betreffend die Neugestaltung des Unternehmenserbrechts sieht unter anderem eine Regelung vor, die es einem Unternehmensnachfolger künftig erlauben soll, für die Ansprüche seiner Miterben einen Zahlungsaufschub von bis zu fünf Jahren zu erhalten. Dr. Jonas Kipfer-Berger, Rechtsanwalt am Standort Möhlin, zeigt in seinem aktuellen Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung auf, dass die geplante Stundungsregelung mit derart hohen Anforderungen an den Zahlungsaufschub die Unternehmensnachfolge kaum massgeblich erleichtern würde.