Glossar
In unserem Glossar erläutern wir Ihnen kurz und bündig wichtige Begriffe, die mit dem Erbrecht zusammenhängen.
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Nachlassverwalter
siehe Beitrag zu Willensvollstrecker
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Nutzniessung
Die Nutzniessung verschafft einer Person das Recht, einen fremden Vermögenswert zu gebrauchen und zu nutzen. Der Nutzniesser ist aber nicht Eigentümer und kann den Vermögenswert (z.B. das Grundstück) nicht verkaufen. Im erbrechtlichen Kontext hat namentlich die dem überlebenden Ehegatten testamentarisch oder erbvertraglich eingeräumte Nutzniessung am Teil des Vermögens, welcher nach der gesetzlichen Erbfolge den Kindern zukäme, erhebliche praktische Bedeutung.